Menschen ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für eine Regelaltersrente sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab vollendetem 18. Lebensjahr werden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Teil XII (SGB XII) gewährt, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, diesen aus eigenen Mitteln zu sichern.
Die Leistungsgewährung ist von einem Antrag abhängig und wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Zur Verlängerung ist ein Folgeantrag zu stellen.
Der Anspruch unterliegt dem Nachrangprinzip, das heißt, wenn ein Leistungsanspruch gegen Dritte besteht, ist dieser vorab zu realisieren. Nicht erwartet wird dies bei Unterhaltsansprüchen, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein Jahreseinkommen unter 100.000 EUR hat.
Hilfen gibt es in Form von Geld- und Sachleistungen sowie persönlicher Beratung.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis / Reisepass
- Aktuelle polizeiliche Meldebestätigung (alle Personen des Haushaltes sind aufzuführen)
- Mietvertrag / Untermietvertrag / Bescheinigung über die derzeitige Miethöhe
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Letzte Heizkostenabrechnung / ESWE- Abrechnung
- Rentenbescheide über alle Rentenleistungen / Erstbescheid der LVA oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
- Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis Krankenversicherung oder Nachweis Antragstellung freiwillige Krankenversicherung
- Einstellungsbescheid SGB II (sofern vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
- Sparbücher (sofern vorhanden)
- Kfz-Schein (sofern vorhanden)
- Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)
Hinweise
Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers/ der Antragstellerin. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Bezirkssozialhilfe" entnommen werden.
Formulare
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (PDF | 500,9 KB)
- Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (PDF | 322,87 KB)
- Service Berlin
- Dienstleistungen
- Arbeit, Beruf und Soziales
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale
Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung einer Wohnung
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
-
Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare")
- Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige
Weiterführende Informationen
- Weiterführende Regelungen des Landes Berlin zum SGB XII 4. Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b)
- Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Berliner Sozialrecht
- Broschüre über Sozialhilfe und Grundsicherung
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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