Antrag auf leistungen der grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung (sgb xii)

Menschen ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für eine Regelaltersrente sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab vollendetem 18. Lebensjahr werden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Teil XII (SGB XII) gewährt, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, diesen aus eigenen Mitteln zu sichern. 

Die Leistungsgewährung ist von einem Antrag abhängig und wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Zur Verlängerung ist ein Folgeantrag zu stellen.

Der Anspruch unterliegt dem Nachrangprinzip, das heißt, wenn ein Leistungsanspruch gegen Dritte besteht, ist dieser vorab zu realisieren. Nicht erwartet wird dies bei Unterhaltsansprüchen, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein Jahreseinkommen unter 100.000 EUR hat. 

Hilfen gibt es in Form von Geld- und Sachleistungen sowie persönlicher Beratung. 

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelle polizeiliche Meldebestätigung (alle Personen des Haushaltes sind aufzuführen)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Bescheinigung über die derzeitige Miethöhe
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Letzte Heizkostenabrechnung / ESWE- Abrechnung
  • Rentenbescheide über alle Rentenleistungen / Erstbescheid der LVA oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
  • Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis Krankenversicherung oder Nachweis Antragstellung freiwillige Krankenversicherung
  • Einstellungsbescheid SGB II (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
  • Sparbücher (sofern vorhanden)
  • Kfz-Schein (sofern vorhanden)
  • Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden) 

Hinweise

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers/ der Antragstellerin. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Bezirkssozialhilfe" entnommen werden.

Formulare

  •  Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (PDF | 500,9 KB)
  •  Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (PDF | 322,87 KB)

  • Service Berlin
  • Dienstleistungen
  • Arbeit, Beruf und Soziales
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

• für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise

• Erstausstattung einer Wohnung
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung

    Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
    • unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)

  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen

    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Wohnsitz in Berlin

    • einwohneramtliche Meldung oder
    • bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    (unter "Formulare")

  • Gültige Personaldokumente

    gegebenenfalls Meldebestätigung

  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise

    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz

  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag

    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben

  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Formulare

  • Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
  • Anlage 1 über Unterhalt
  • Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
  • Anlage 3 über Grundvermögen
  • Anlage 6 über Mietschulden
  • Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
  • Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige

Weiterführende Informationen

  • Weiterführende Regelungen des Landes Berlin zum SGB XII 4. Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b)
  • Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Berliner Sozialrecht
  • Broschüre über Sozialhilfe und Grundsicherung

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Mitte

Bezirksamt Neukölln

Bezirksamt Pankow

Bezirksamt Reinickendorf

Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Treptow-Köpenick

    • Datenschutzerklärung
    • Digitale Barrierefreiheit
    • Impressum

Wo stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung im Alter?

Wo stelle ich den Antrag? Sie stellen den Antrag beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung. Sie können ihn aber auch bei uns, der Deutschen Rentenversicherung, einreichen, wir leiten ihn dann weiter.

Wer erhält Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften ...

Welches SGB regelt Grundsicherung im Alter?

Im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII ) sind die staatlichen Leistungen der Sozialhilfe geregelt, die beim Sozialamt beantragt werden können.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Hartz IV Regelsatzes (449 Euro in 2022) zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung sowie ggfs. Mehrbedarfe bei Behinderung, dezentraler Warmwasserversorgung oder kostenaufwändiger Ernährung.

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