Ab wie vielen jahren darf man wein kaufen

Ab wann darf man Alkohol trinken?

Ab wie vielen jahren darf man wein kaufen

Ab welchem Alter Alkoholkonsum gestattet ist, hängt von der jeweiligen Gesetzeslage ab. Je nach lokalem Jugendschutzgesetz kann diese durchaus unterschiedlich sein. Welcher Alkohol ab 16 erlaubt ist, wird jedoch weitgehend gleich geregelt.

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Gesetzliche Bestimmungen

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Dieser Fachartikel wurde von einem Experten geprüft.

Letzte Aktualisierung: 02.08.2022

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den meisten Fällen sind weiche alkoholische Getränke ab 16 Jahren erlaubt.
  • Der Konsum harter Getränke ist fast überall erst ab 18 Jahren legal.
  • Die genauen gesetzlichen Bestimmungen können je nach Land unterschiedlich sein.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist beschränkter Alkoholkonsum auch mit 14 Jahren möglich.
  • Leichte Getränke sind beispielsweise Bier und Wein, harter Alkohol wäre etwa Branntwein und Spirituosen.
  • Mixgetränke (z.B. Cola-Rum, Gin-Tonic) gelten als harter Alkohol.
  • Beachten Sie auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich Ausgehzeiten.

Alkohol ab 16

Für Jugendliche im Alter von 16 Jahren gelten in deutschsprachigen Ländern ähnliche Regeln: Sie dürfen Bier und Wein trinken. Harte Getränke sind aber tabu.

Bier und Wein darf ab 16 Jahren getrunken werden.

Alkohol ab 16 Jahren
Deutschland Bier, Wein
Österreich Bier, Wein
Schweiz leichte alkoholische Getränke

Ab wann darf man Alkohol trinken?

Jugendschutz in Deutschland:

Ab wie vielen jahren darf man wein kaufen
Das Mindestalter sollte bei Alkohol unbedingt beachtet worden: Eltern machen sich laut Jugendschutzgesetz womöglich strafbar.

Leichte Getränke wie Bier und Wein sind in Deutschland ab 16 Jahren erlaubt. Der Konsum von Mixgetränken mit Spirituosen sowie Spirituosen (also stark alkoholische Getränke) ist ab einen Alter von 18 Jahren legal.

Die Altersgrenzen für leichte Getränke ändern sich, wenn die Jugendlichen von sorgeberechtigten Personen, also Vater, Mutter oder gesetzlicher Vormund begleitet werden. Bier, Wein und Sekt dürfen dann ab 14 Jahren getrunken werden – sofern das ausdrückliche Einverständnis des begleitenden Erwachsenen vorliegt.

Unter 14 Jahren untersagt das Jugendschutzgesetzes den Konsum von Alkohol.

Deutschland
ab 14 Bier, Wein und Sekt, wenn der begleitende Erwachsene sein Einverständnis gibt
ab 16 Bier, Wein
ab 18 Mixgetränke, Spirituosen

Die gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich auch im privaten Bereich, etwa bei Partys. Eltern können sich durch Ausschank an Minderjährige strafbar machen.

Ab wann darf man Bier trinken?

Österreich

In Österreich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg erlauben den Konsum ab einem Alter von 16 Jahren. Dabei wird nicht zwischen hoch- und niederprozentigen Getränken unterschieden.

In den übrigen österreichischen Bundesländern ist der Konsum von sogenannten leichten alkoholischen Getränken wie Bier und Wein ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. Stark alkoholische Getränke dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren konsumiert werden.

Österreich
ab 16 in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg hoch- und niederprozentiger Alkohol
ab 16 in Tirol, Steiermark, Kärnten, Salzbug, Oberösterreich Bier und Wein
ab 18 in Tirol, Steiermark, Kärnten, Salzbug, Oberösterreich Spirituosen, harte Getränke

Ab wann darf man Wein kaufen?

Schweiz:

Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Leichte Getränke unter 15 Vol.% dürfen ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke („Alkopops“) gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.

Zu den nationalen Bestimmungen können noch weitergehende kantonale Regelungen im Rahmen der Gastgewerbegesetze hinzukommen.

Schweiz
ab 16 leichte alkoholische Getränke
ab 18 Spirituosen und Alkopops

Ausgehzeiten für Jugendliche

Achten Sie beim Fortgehen auch auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Ausgehzeiten. Diese beschränken für Jugendliche den Zeitraum, in dem sie ohne Begleitperson unterwegs sein dürfen:

Österreich:

  • Unter 14-jährige bis 23:00, gilt für die meisten Bundesländer
  • Oberösterreich: Unter 14 Jahren bis 22:00
  • Salzburg: Von 12 - 14 Jahren bis 23:00, unter 12 Jahren bis 21:00
  • Zwischen 14 und 16 Jahren bis 01:00
  • Oberösterreich: Zwischen 14 und 16 Jahren bis 24:00
  • Ab 16 Jahren gelten keine Ausgehbeschränkungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Ausgehzeiten. Die Erziehungsberechtigten können den Jugendlichen also auch kürzere Zeiten vorschreiben. Eine Verlängerung der Zeiten ist den Eltern jedoch nicht möglich.

Die Ausgehzeiten können überschritten werden, wenn eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend ist. Die Erziehungsberechtigten müssen die Aufsichtsperson jedoch dazu ermächtigt haben.

Deutschland:

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Gaststätten:

  • zwischen 5:00 und 23:00, wenn sie dort etwas essen oder trinken
  • wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (z.B. Eltern)
  • auf Reisen
  • bei Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe 

Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in Gaststätten:

  • zwischen 5:00 und 24:00
  • zwischen 24:00 und 5:00, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (z.B. Eltern)
  • auf Reisen
  • bei Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Tanzveranstaltungen:

  • wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (z.B. Eltern)
  • bei Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe  (Kinder bis 22:00, Jugendliche unter 16 Jahren bis 24:00)

Jugendliche ab 16 Jahre dürfen auf Tanzveranstaltungen:

  • bis 24:00
  • nach 24:00, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (z.B. Eltern)

Im Einzelfall, beispielsweise bei Großveranstaltungen, können die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vom Amt ausgeweitet werden. 

Der Besuch einer Nachtbar oder anderer jugendgefährdender Orte (z.B. Bordell) ist für alle Jugendliche verboten. 

Schweiz:

Es bestehen keine einheitlichen Regelungen. Die einzelnen Kantone haben unterschiedliche Bestimmungen zum Jugendschutz erlassen.

Quellen

  • Bundeskanzleramt: help.gv.at

    (Online, letzer Zugriff am 10.02.2017 )

  • (Online, letzer Zugriff am 10.02.2017 )

  • (Online, letzer Zugriff am 10.02.2017 )

  • (Online, letzer Zugriff am 10.02.2017 )

  • (Online, letzer Zugriff am 10.02.2017 )

Erste Veröffentlichung: 19.01.2017

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