Mit welchem Zeugnis bewirbt man sich für das Gymnasium

für die Aufnahme am beruflichen Gymnasium

  • Abgänger einer Mittelschule oder eines Gymnasiums dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Absolventen mit Berufsabschluss dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Abgänger einer Mittelschule oder von einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule müssen:

  • einen Realschulabschluss mit einer Durchschnittsnote besser als 2,5 und mindestens 6 Jahre Unterricht in Englisch gehabt haben,
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und einem der Fachrichtung zugeordnetem Fach mindestens 2-mal die Note „gut“
  • Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, der Notendurchschnitt (Realschulabschluss) aber besser als 3,0 ist, kannst Du an einem fachlich orientierten Eignungsgespräch teilnehmen, um am beruflichen Gymnasium aufgenommen zu werden.

Abgänger eines allgemeinbildenden Gymnasiums müssen das Versetzungszeugnis von der Klasse 10 zur Jahrgangsstufe 11 oder den Realschulabschluss nachweisen.

Wer von einer Berufsschule oder Berufsfachschule kommt, muss

  • einen Realschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss mit einer Durchschnittsnote besser als 3,0 haben,
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note „befriedigend“ nachweisen,
  • eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
  • im Zeugnis der Berufsschule/Berufsfachschule eine Durchschnittsnote besser als 2,5 nachweisen.

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Aufnahme erfolgen, auch wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Nähere Informationen erhältst Du von unserer Schulleitung unter: Telefon: 0371 66601-50.


Bild: Depositphotos/monkeybusiness

Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule. Die Grundschulen helfen den Eltern, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

Die Grundschulen helfen den Eltern bei dieser Entscheidung, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht. Auch wenn die Schularten Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium sich in einigen Angeboten unterscheiden, haben sie doch gemeinsam, dass alle Schulabschlüsse erreicht werden können.

Die Anmeldung für die weiterführende Schule

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen ist vom 8. Februar bis 11. Februar 2022 (Erstwunsch).

7. Klasse

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 15. Februar bis 23. Februar 2022.

In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden.

Bei der Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien) gelten besondere Regelungen.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus einem anderen Bundesland

Ihr Kind besucht eine Schule in einem anderen Bundesland und soll nun nach Berlin wechseln. Wenn Sie es für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden möchten, gelten die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien. Diese unterscheiden sich vom Verfahren für Berliner Schulkinder, weil noch kein (Haupt-)Wohnsitz in Berlin besteht.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland

Ihr Kind hat eine Auslandsschule besucht und Sie möchten es nun für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden? Dann gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien.

PDF-Dokument (154.5 kB) - Stand: Dezember 2021

Bild: SenBJF

Die Broschüre informiert Sie über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Schularten, Ganztagsangebote oder Fremdsprachen. Außerdem beinhaltet es ein Verzeichnis aller weiterführenden Schulen. So können Sie für Ihr Kind das passende Schulprofil und Sprachenangebot finden.

Schulwegweiser 2022/2023:

PDF-Dokument (4.2 MB)

Die Schule berät - die Eltern entscheiden

Um die richtige Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können, werden die Eltern und ihre Kinder frühzeitig, individuell und verbindlich durch die Grundschule beraten, in welcher Schulart ihr Kind voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird.

Förderprognose
In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule oder Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Grundlage dieser Empfehlung sind das Leistungsvermögen, die Lernkompetenzen, die Neigungen der Schülerin oder des Schülers sowie die dazu passenden Angebote der jeweiligen Schulart.

Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften doppelt.

Im untenstehenden Beispiel ist die Durchschnittsnote 67 : (13 + 13) = 2,5.*

Aus der Durchschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:

  • bis 2,2 : Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule
  • ab 2,8 : Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

Im Zwischenbereich von 2,3 bis 2,7 werden als Entscheidung für die Förderprognose weitere Merkmale individueller Kompetenzen des Kindes (z. B. Belastbarkeit, Reflexion des Lernprozesses) herangezogen.

Die Durchschnittsnote ergibt sich aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahrs der 5. Klasse und des 1. Halbjahrs der 6. Klasse. Die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften zählen dabei doppelt.

Fach 2. Halbjahr 5. Kl. 1. Halbjahr 6. Kl. Summe
Deutsch 3 (x2) 3 (x2) 12
Mathematik 2 (x2) 2 (x2) 8
Englisch 4 (x2) 3 (x2) 14
Naturwissenschaften 2 (x2) 1 (x2) 6
Gesellschaftswissenschaften 3 (x2) 3 (x2) 12
Kunst 2 2 4
Musik 3 3 6
Sport 3 2 5
13 Noten 13 Noten 67

Für die Berechnung der Durchschnittsnote wird die Summe durch die Anzahl der Noten geteilt: 67 : (13 + 13) = 2,5*

* Hinweis: Die Durchschnittsnote wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen. (laut §24 GsVO – Grundschulverordnung)

Schulwahl
Die Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule frei wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen. Auch bei der Schulart besteht Wahlfreiheit. Es ist aber sinnvoll, sich an der Förderprognose zu orientieren, damit das Kind nicht unter- oder überfordert wird.

Beratungsgespräch
Bei einer Anmeldung am Gymnasium trotz einer Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule und einer Durchschnittsnote, die nicht besser als 3,0 ist, müssen die Eltern ein zusätzliches Beratungsgespräch an einem Gymnasium wahrnehmen. Dafür vereinbaren Sie bis zum 18. Februar 2022 einen Termin mit einem Gymnasium Ihrer Wahl.

Im Gespräch vertieft die Schulleitung ihre Erwartungen an die Gymnasiasten und geht auf die Unterschiede zwischen den beiden Schularten ein. Das Beratungsgespräch wird anschließend durch das Gymnasium auf einem Formular bestätigt. Diese Bestätigung muss der Erstwunschschule vorgelegt werden.

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?

Fragen der Eltern an die Grundschule

  • Welche Durchschnittsnote hat die Grundschule ermittelt? Welche Förderprognose ergibt sich daraus?
  • Was empfiehlt die Klassenlehrerin im persönlichen Gespräch?
  • Hat mein Kind bisher selbstständig und ohne größere Schwierigkeiten gelernt, wie es das Gymnasium voraussetzt?
  • Welches Lerntempo ist für mein Kind angemessen? Ist eine Schule, die mehr Rücksicht auf Leistungsunterschiede nimmt passender für mein Kind?
  • Wo hat mein Kind Schwächen? Wäre eine Ganztagsschule mit Fördermöglichkeiten bis 16 Uhr das Richtige?
  • Lässt sich aus den Interessen meines Kindes schon ein erster Berufswunsch ableiten und wie könnte dieser gefördert werden?

Fragen der Eltern an sich und ihr Kind

  • Welche weiterführende Schule wünscht sich mein Kind? Und warum?
  • Welche Schulen befinden sich in Wohnortnähe? Welchen Schulweg kann und will ich meinem Kind zumuten?
  • Benötigt mein Kind bei den Hausaufgaben und beim Vorbereiten auf Klassenarbeiten viel Hilfe?
  • Welche Lieblingsfächer hat mein Kind und welche Interessen?
  • Welche zweite Fremdsprache möchte mein Kind lernen?
  • Welchen Aktivitäten wie zum Beispiel Sport, Musik, Chor, Computer möchte mein Kind auf der neuen Schule in einer Arbeitsgemeinschaft und im Ganztagsangebot nachgehen?
  • Hat mein Kind bereits einen Berufswunsch und könnte ich diesen mit der Schulwahl unterstützen?
Fragen der Eltern an die weiterführende Schule
  • Welche Kurse bietet die Schule als Wahlpflichtfach ab Klasse 7 und Klasse 9 an?
  • Bietet die Schule ein Fächerprofil (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliche, informationstechnische, musische oder sportliche Profilierung), Klassen mit spezieller Profilierung oder Arbeitsgemeinschaften an?
  • Welche erste Fremdsprache hat mein Kind gelernt und welche Schule bietet diese an? Welche weiteren Fremdsprachen werden an der neuen Schule angeboten?
  • Mein Kind hat schon erste Berufsvorstellungen: Bietet die Schule ein Unterrichtsmodell mit Berufsvorbereitung und Dualem Lernen? Hat die Schule einen fachlichen Schwerpunkt, der zum Berufsprofil passt?
  • Hat die Schule Förderangebote, damit mein Kind im differenzierten Unterricht oder in Förderkursen am Nachmittag an seinen Schwächen arbeiten oder in seinen Stärken gefördert werden kann?
  • Welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern bzw. Partnerschulen im Ausland unterhält die Schule? Welche Projekte werden an der Schule gefördert?
  • Wie sieht die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler aus? Gibt es eine eigene Mensa? Wird eine warme Mahlzeit gewährleistet?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Integrierter Sekundarschule und Gymnasium zeigt folgende Tabelle:

Integrierte Sekundarschule und Gymnasium im Vergleich

    • Beginn: ab Klasse 7
      (in einigen Schulen ab 5. Klasse möglich, in Gemeinschaftsschulen ab 1. Klasse)

    ab Klasse 7
    (in einigen Schulen ab 5. Klasse möglich)

    • Versetzung/Aufsteigen in die nächste Klasse: Aufrücken 7. – 10. Klasse: immer

      (freiwillige Wiederholung möglich)

    Versetzung 5./7. – 10. Klasse

    • Schuljahre bis zum Abitur: 13

    • Mögliche Schulabschlüsse: Abitur, Mittlerer Schulabschluss, erweiterte Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife

    Abitur, Mittlerer Schulabschluss, erweiterte Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife

    • Bildungsziel: Fähigkeit zur Berufsausbildung, Fähigkeit zum Studium nach 13 (12) Jahren

    Fähigkeit zum Studium nach 12 Jahren

    • Schüler je Klasse: max. 26

    • Unterrichtsstunden je Woche: 7. und 8. Klasse: 31

      9. und 10. Klasse: 32

    7. und 8. Klasse: 33
    9. und 10. Klasse: 34

    • Verpflichtende Kooperation mit: OSZ (mit beruflichem Gymnasium), andere ISS oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe; an ISS auch Grundschulen

    • Fremdsprachen: 1. Fremdsprache wird fortgesetzt

      2. Fremdsprache als Wahlpflichtunterricht

    1. Fremdsprache wird fortgesetzt
    2. Fremdsprache verpflichtend

    • Duales Lernen: ja
      (Schule legt Konzept im Schulprogramm fest)

    möglich
    (kann als berufsbetontes Profil angeboten werden)

    • Leistungsdifferenzierung: ja,
      zwei Anforderungsniveaus

    • Individuelle Förderung: ja

Mehr Anmeldungen als freie Plätze - die Aufnahmekriterien

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

  • Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.
  • Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schüler orientieren. Neben der Durchschnittsnote der von der Grundschule erstellten Förderprognose konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.
  • 30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost, dabei werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt.

Die Aufnahmekriterien jeder Schule finden Sie im Online-Schulverzeichnis

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt.

Zeitlicher Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll.

Erst, wenn an keiner der gewünschten Schulen eine Aufnahme möglich ist, benennt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart.

  • Am 3. Juni 2022 versendet das Schulamt den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes.

Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schulamt bis spätestens 21. Juni 2022 eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Klassenlehrerin bis Mitte Dezember 2021 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2022 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Schnelllerner-Klassen
Soll Ihr Kind eine Schnelllerner-Klasse besuchen, ist ein Eignungstest erforderlich. Dafür müssen Sie Ihr Kind vom 10. Januar 2022 bis 13. Januar 2022 an der gewünschten Schule anmelden. Der Test findet am 22. Januar 2022 statt.

Musikgymnasien und Französisches Gymnasium
Für die Aufnahmetests der Musikgymnasien und des Französischen Gymnasiums müssen Sie Ihr Kind bis zum 14. Januar 2022 an der jeweiligen Schule angemeldet haben. Über die konkreten Testtermine informieren Sie sich bitte rechtzeitig an diesen Schulen.

Drei Wunschschulen
Am 28. Januar 2022 erhält Ihr Kind sein Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

  • Erstwunsch
    Vom 8. Februar 2022 bis 11. Februar 2022 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen am 9. März 2022 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Erstwunschschule mitteilt.
  • Zweitwunsch
    Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Schulamt-Bescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 16. März 2022 bis 17. März 2022. Erfordert die Aufnahme an einer Schule einen Test, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen. Das bezirkliche Schulamt sendet Ihnen am 29. März 2022 den Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Zweitwunschschule mitteilt.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 5. April 2022 bis 6. April 2022. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen am 12. April 2022 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Probejahr
Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.

  • Liste der Gymnasien ab Klasse 5

    • Alle Klassen ab Jahrgangsstufe 5
      (Erstwunsch)

    08.02.-11.02.2022
    Entscheidung am 09.03.2022

    • Eignungstest für Schnelllerner-Klassen

    10.01.-13.01.2022
    Testtag: 22.01.2022

    • Test für mathematisch-naturwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Klassen

    14.02.2022 (Erstwunsch)
    18.03.2022 (Zweitwunsch)

    • Test für Musikgymnasien und Französisches Gymnasium

    14.01.2022
    Die Test- und alle weiteren Termine erfragen Sie bitte rechtzeitig bei den Schulen.

    • Alle Klassen ab Jahrgangsstufe 5
      (Zweitwunsch)

    16.03.-17.03.2022
    Entscheidung am 29.03.2022

    • Alle Klassen ab Jahrgangsstufe 5
      (Drittwunsch)

    05.04.-06.04.2022
    Entscheidung am 12.04.2022

Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren für den weiterführenden Übergang in Klasse 5, Übersicht der Profilklassen an den grundständigen Gymnasien

PDF-Dokument (108.4 kB)

Bild: SenBJF

Beim Übergang in die weiterführende Schule sollen Kinder da abgeholt werden, wo sie im Lernprozess stehen. Für die Lehrkräfte ist es daher in den ersten Monaten wichtig, die Lernausgangslage ihrer Kinder zu erkennen und sie mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen Lernausgangsuntersuchung in der 7. KlasseWeitere Informationen

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