Der Geschmack im Wasser wird durch Aromastoffe erzeugt. Diese sind nicht schädlich, da sie in ähnlicher Form in vielen Lebensmitteln vorkommen. Verbraucher sollten immer auf die Zutatenliste sehen, dann erhalten sie einen Überblick über die enthaltenen Inhaltsstoffe. Auch auf einigen Online-Plattformen können Verbraucher genaue Informationen zu diversen Produkten einholen. Ob Kirschgeschmack, Apfelaroma oder eine andere Sorte, jeder Geschmack lässt sich gesundheitlich unbedenklich realisieren. Welche Schadstoffe wurden in anderen Produkten nachgewiesen?Leider wurden bei einigen Produkten von namhaften Herstellern Benzolmengen gefunden, die schädlich sind. Die kritischen Werte wurden bei einem Test überschritten, sodass viele Menschen befürchten, dies könnte bei jedem Erfrischungsgetränk der Fall sein. Benzol entsteht als Reaktion aus Benzoesäure mit Ascorbinsäure. Benzoesäure wird als Konservierungsstoff eingesetzt, Ascorbinsäure dient als Antioxidationsmittel. Sind beide Stoffe in einem Getränk enthalten, dann kann es zu einem erhöhten Benzolgehalt kommen. Dieser gilt als krebserregend und gehört daher in kein Lebensmittel. Der Nachweis erfolgt durch eine Untersuchung im Labor - nur so lässt sich der Gehalt nachweisen. Leider wurde auch in Produkten, welche nur einen der genannten Bestandteile enthielten, Benzol nachgewiesen. Der Ursprung ist noch unklar, nur die Hersteller können für Aufklärung sorgen. Nur wenn Produzenten sorgsam und gewissenhaft vorgehen, ist ein Mineralwasser mit Geschmack auch wirklich lecker und gesund. In fast jeder Lebensmittelbranche werden Skandale aufgedeckt und die Verbraucher sollten sich daher die Produkte sorgsam auswählen.
Für Trinkwasser gelten strenge Grenzen bezüglich des Gehaltes an Benzol. Die Schwelle liegt in Deutschland bei einem Mikrogramm pro Liter. Leider existieren für andere Wasserarten keine Vorgaben - das heißt aber nicht, dass hier keine Vorsicht geboten ist. Wenn sich die Verbraucher über die Inhaltsstoffe informieren, dann finden Sie die richtigen Produkte. Gesunde und unbedenkliche Erfrischungsgetränke mit Geschmäckern wie Cola, Zitrone oder Maracuja sorgen für Abwechslung und Erfrischung. Der Geschmack von Wasser: Pur oder mit Fruchtaroma?Jeder hat seinen eigenen Geschmack. Während einige Menschen das klare und reine Aroma von Wasser vorziehen, freuen sich andere über die vielfältigen Möglichkeiten, fruchtig aromatisiertes Wasser zu sich zu nehmen. Im Sommer sind fruchtige Geschmacksrichtungen gefragt, beispielsweise Pfirsich, Sauerkirsche oder Orange. An kälteren Tagen wird häufig Cola-Aroma bevorzugt. Mit einem Wasserspender lassen sich auch selbst leckere Getränke herstellen - frisches Obst macht es möglich. Ob als Fertigmischung oder Eigenkreation, der Geschmack von Wasser überzeugt immer. Wer auf die Inhaltsstoffe achtet und qualitativ hochwertige Produkte einkauft, der erhält gesunde und erfrischende Getränke.
Grüner, naturgetreuer Apfel auf dem Etikett, aber nur ein Fantasiearoma im Wasser – so wurde das Getränk Volvic Apfel lange verkauft. Dafür gab es reichlich Kritik, auch von der Stiftung Warentest. Jetzt hat die Firma Danone Waters Deutschland sich nachträglich vor Gericht verpflichtet, das aromatisierte Wasser Volvic Apfel nicht mehr mit der früheren Aufmachung und Deklaration zu vermarkten. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen Irreführung. Links das alte Produkt „Volvic Apfel“, rechts das neue „Volvic Touch Apfelgeschmack“. © Stiftung Warentest Volvic Apfel gehörte lange zu den bekanntesten Wässern mit Geschmack: Auf den Flaschen prangte das Foto eines reifen, grünen Apfels nebst Bezeichnung „Apfel“; im Zutatenverzeichnis stand „Apfelaroma“ (siehe Foto). Doch Aufmachung und Kennzeichnung passten nicht zum Inhalt der Flaschen: Volvic Apfel enthielt statt Apfelaroma, das vollständig aus Aromastoffen des Apfels bestehen muss, ein Fantasiearoma mit nicht natürlichen Aromastoffen. Das hatten Laboranalysen der Stiftung Warentest im Jahr 2013 bei der Prüfung von Wässern mit Geschmack ergeben. Für die Tester war das Verbrauchertäuschung, ebenso die Aufmachung: Der Name Volvic Apfel sowie die naturgetreue Abbildung des Apfels auf der Flaschenfront lasse Fruchtbestandteile erwarten. Denn in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs steht: „Naturgetreue Abbildungen von Früchten werden nur dann verwendet, wenn der jeweilige Fruchtsaft und/oder das jeweilige Fruchtmark enthalten sind.“ Die Tester beanstandeten weitere Produkte aus gleichen Gründen. Der Befund der Stiftung Warentest sowie Anfragen von Verbrauchern zu Volvic Apfel haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eigenen Angaben zufolge veranlasst, gegen den Anbieter Danone Waters Deutschland zu klagen. Der Gegenstand: Der Verbraucher werde beim Anblick der Flasche in die Irre geführt, da er ein Getränk mit Apfelbestandteilen erwarte. Zudem entspreche die Angabe von „Apfelaroma“ nicht der EU-Aromenverordnung, da das Produkt keine Aromastoffe aus dem Apfel enthalte. In einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main hatte Danone Waters Deutschland den Rechtsstreit zunächst für sich entschieden: In der Urteilsverkündung vom April 2014 hieß es, dass der verständige Verbraucher eine klares, farbloses Getränk wahrnehme und keineswegs ein Getränk mit Apfelsaft oder Apfelmark erwartete. Die Bezeichnung „Apfel“ plus Apfelabbildung sowie das „Apfelaroma“ im Zutatenverzeichnis wiesen in erster Linie auf den Geschmack hin.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mehr erfahrenDie Verbraucherschützer nahmen das Urteil nicht hin und gingen in die nächste Instanz, also vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. „Das Gericht brachte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass es unserer Auffassung folgen werde“, sagt Susanne Einsiedler, die beim Verbraucherzentrale Bundesverband den Rechtsstreit betreut hat. Schließlich hat sich Danone Waters Deutschland per Unterlassungserklärung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verpflichtet, das Produkt Volvic Apfel in seiner früheren Aufmachung und Kennzeichnung nicht mehr auf den Markt zu bringen. Das betrifft laut Protokoll der Öffentlichen Sitzung etwa das Foto eines Apfel nebst Schriftzug „Apfel“ und den Begriff „Apfelaroma“ im Zutatenverzeichnis – sofern keine Aromastoffe aus dem Apfel enthalten sind. Sollte sich der Anbieter nicht an die Absprache halten, wäre eine Vertragsstrafe zu zahlen. Das Unternehmen erklärte sich bereit, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. „Das Ergebnis verbuchen wir als großen Erfolg für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung“, sagt Susanne Einsiedler vom vzbv. Doch bedauert sie, dass sich das Gericht wegen der freiwilligen Kostenübernahme von Danone Waters Deutschland nicht mehr im Rahmen einer Kostenbegründung schriftlich zur Sache äußern müsse. In einem vergleichbaren Rechtsstreit, den der vzbv gegen die Firma Teekanne führte, liegt seit Juni 2015 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum aromatisierten Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ vor. Danach dürfen Anbieter auf einer Lebensmittelverpackung keine Zutaten abbilden, die das Produkt laut Zutatenliste nicht enthält. Mit der Entscheidung folgt der EuGH der Argumentation des vzbv. Der Sachverhalt: Auf der Verpackung des aromatisierten Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet, obwohl der Tee laut Zutatenverzeichnis weder natürliche Vanille- noch Himbeerbestandteile enthielt. Nach Ansicht des EuGH kann eine Etikettierung, die nicht vorhandene Zutaten darstellt, Käufer irreführen. Ob sich der Bundesgerichtshof (BGH) bei seiner noch ausstehenden nationalen Entscheidung dieser Auffassung anschließen wird, ist aber noch offen. Inzwischen wird Volvic Apfel nicht mehr auf der Internetseite von Volvic beworben, auch bei einer exemplarischen Sichtung in Berliner Supermärkten fand sich das Produkt nicht mehr. Stattdessen wird dort ein Wasser mit Geschmack namens „Volvic Touch Apfelgeschmack“ angeboten. Auf der Vorderseite ist ein stilisierter, gezeichneter Apfel abgebildet – direkt daneben findet sich das Wort „Apfelgeschmack“. Im Zutatenverzeichnis steht an letzter Stelle „natürliches Aroma“. Ein natürliches Aroma muss nicht aus Äpfeln hergestellt sein, sondern nur aus natürlichen pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen gewonnen werden – mit einem zulässigen Verfahren. „Die Aufmachung und die Kennzeichnung von Volvic Touch Apfelgeschmack ist jetzt etwas klarer; auf die Abbildung eines Apfels könnte aber auch verzichtet werden“, sagt Susanne Einsiedler vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
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