Haftpflichtversicherung hausratversicherung kombi vergleich

Haftpflichtversicherung hausratversicherung kombi vergleich
Bei Hausrat und Haftpflicht stellt sich die Frage in der Regel nicht: Jeder sollte dringend eine Absicherung dieser Bereiche haben. Und vielleicht ist sogar eine Kombination beider Versicherungsformen in einer Police die optimale Lösung! Sogenannte Kombiversicherungen werden besonders häufig für Hausrat und Haftpflicht angeboten. Und das kann sich durchaus lohnen. Kombi-Angebote liegen bis zu einem Drittel unter den Vergleichswerten, wenn man zwei einzelne Policen abschließen würde. Und für einige lohnt sich das. Für einige aber auch nicht. Hier lesen Sie, wie Sie das für sich herausfinden können.

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Das können Sie ganz einfach feststellen: Wenn zwei getrennte Beiträge für je eine Hausrat und eine Haftpflicht teurer sind, aber die Konditionen quasi gleich, lohnt sich die Kombiversicherung!

Unser Tipp: Suchen Sie sich Ihren Versicherungsbedarf einmal in der Hausrat, dann in der Haftpflicht einzeln und notieren Sie sich die Summe für die Beiträge. Die Kombi-Angebote, die Sie vergleichen, sollten niedriger sein. Erst dann erst lohnt es sich, genauer hinzusehen.

Manche Versicherer werben als Vorteil für Kombi-Angebote mit weniger Aufwand im Schadenfall. Aber der Aufwand ist sehr abhängig vom konkreten Schaden und von der Unternehmenskultur beim Versicherer generell. Auf diesen „Softskill“ – also ein sogenanntes weiches Bewertungskriterium – können Sie verzichten. Halten Sie sich lieber an Fakten: Beiträge und Leistungen. Wer hier vorn liegt, bietet Ihnen die beste Kombiversicherung.

Das Problem: Wie finden Sie das heraus?

Die Lösung: Sie machen einen Vergleich. Mit verschiedenen Online-Portalen ist das einfach möglich, gerne auch hier. Und mit unseren Tipps wissen Sie auch, was Sie vergleichen müssen. Denn nur wenn Sie den für Sie selbst richtigen Maßstab finden, profitieren Sie von Kombi-Paketen.

Knackpunkt Vergleichbarkeit: Deckung und Leistungsumfang

Vergleichen Sie detailliert, welchen Leistungsumfang die jeweilige Kombiversicherung für Hausrat und für die Haftpflicht bietet. Gerne werden insbesondere bei der Hausrat Abstufungen vorgenommen, um beim Beitrag günstiger zu sein. Einer der wichtigsten Punkte: Die Deckungssumme! Wenn die nicht stimmt, riskieren Sie eine Unterversicherung. Und die kann bis zum Verlust der Wirksamkeit Ihrer Versicherung führen! Die Deckungssumme muss den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats abbilden. Schätzen Sie also ungefähr ab was es Sie kosten würde, wenn Sie alles neu kaufen müssten. Diese Summe sollte in der Deckung erfasst werden. Wenn nicht: Suchen Sie lieber weiter.

Das gleiche gilt für die Leistungen:

  • Sind Folge- und Kettenschäden versichert?
  • Haben Sie besondere Einrichtungsgegenstände, die in die Versicherung eingeschlossen werden müssen?
  • Erhalten Sie Übergangsleistungen, wenn Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist?
  • Welche Schäden sind auf dem Grundstück von der Hausrat erfasst?

Hinzu kommen die individuellen Erwägungen – die immer von der gleichen Frage geleitet werden: Bekomme ich Geld, wenn der Schaden eingetreten ist?

Wann lohnt sich die Kombiversicherung nicht?

Wer das Optimum aus seinem Budget herausholen will, sollte verschiedene Varianten durchspielen. Wann sich die Kombiversicherung lohnt, liegt stark an den konkreten Angeboten beim jeweiligen Versicherungsunternehmen. Die Angebote unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern – und auch wenn „Kombiversicherung“ drauf steht, ist doch jedes Mal etwas anderes drin. Darum sollten Sie nicht nur die Angebote zur Kombiversicherung allgemein vergleichen, sondern sich die Konditionen genau und im Einzelnen ansehen.

Wichtigster Punkt: Die Deckungssumme. Während sich in der Haftpflicht durchschnittliche Summen finden, die bei aktuellen Tarifen meist auch ausreichend hoch sind (mit unter 5 bis 10 Mio. Euro Deckung für die Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht versichert sein), geht das Spektrum bei der Hausrat drastisch auseinander.

Kackpunkt Deckungssumme in der Hausratversicherung

Versicherungsmakler kalkulieren die nötige Deckung für eine Mietwohnung zwischen 50 Euro und 100 Euro je Quadratmeter. Wenn Sie also 100 m² bewohnen, sollten Sie mit Ihrem eigenen Hausrat zwischen 50.000 und 100.000 Euro versichert sein. Hinzu kommen besondere Werte, meist elektronische Geräte oder Büchersammlungen.

Liegt die Deckung in der Kombiversicherung Hausrat & Haftpflicht darunter, lohnt sie sich nicht.

Denn eine Unterversicherung bezahlen Sie doppelt. Zum einen, weil Sie ja trotzdem Beiträge leisten müssen. Auf der anderen Seite versichern Sie nicht Ihren gesamten Schaden! Das kann soweit gehen, dass Sie von der Versicherung gar nichts erstattet bekommen. Wenn die Lücke zu groß ist zwischen der marktüblichen Deckung und dem, was Sie tatsächlich versichert haben, kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern.

Dann lohnt sich eine Kombiversicherung natürlich nicht, denn der Hausrat-Anteil verfällt gewissermaßen.

Wenn die Deckung zu gering ist, vergleichen Sie also auf jeden Fall weiter!

Aber rechnen Sie zwischendrin auch gegen, ob nicht zwei Einzelpolicen in der Summe günstiger wären. Das kann passieren – besonders dann, wenn Sie in der Hausrat höhere Summen versichern müssen.

Knackpunkt Leistungsdifferenz

Natürlich sollten Sie auch den inhaltlichen Vergleich nicht scheuen.

Auch hier ist die Hausrat meist sorgsamer zu betrachten als die Haftpflicht. Denn deren Leistungen sind häufig standardisiert – weil Sie für die meisten Schäden gesetzlich haften müssen und genau diese Haftung übernimmt mit gewissen Ausschlüssen die Haftpflichtversicherung.

Aber bei der Hausrat gehen die Angebote weit auseinander. Denn die Versicherer wollen auch bei günstigeren Tarifen wirtschaftlich arbeiten. Darum kann es sein, dass bestimmte Leistungen im Kombi-Paket verringert oder gar nicht angeboten werden.

Generell leistet die Hausratversicherung für alle Schäden, die Ihnen selbst entstehen – durch Feuer oder Wassereinwirkung, Sturmschäden,etc. Aber auch andere Leistungsbereiche können interessant sein – und das müssen Sie individuell prüfen.

Beispielsweise bieten viele Versicherer an, auch bei Überspannungsschäden, die nicht durch Blitzschlag verursacht wurden, einzutreten. Wenn Sie diese Absicherung für plausibel halten, sollten Sie in der Kombiversicherung darauf achten. Denn sonst gilt auch hier: Vielleicht lohnt sich eine Einzelversicherung mehr.

Insbesondere wenn Sie bestimmte Einzelwerte in der Versicherung abbilden wollen, sollten Sie genau hinsehen und im Zweifel mit dem Versicherungsunternehmen sprechen.

Ein anderes Thema kann der sogenannte Ausfallschutz sein. Verkürzt gesagt: Die Versicherung zahlt Ihnen den Schaden, den Ihnen ein anderer verursacht hat. Wenn der nicht versichert ist (oder teilweise auch zu anderen Bedingungen), zahlt Ihre eigene Versicherung. Wenn das wichtig ist für Sie, müssen Sie das ebenfalls gesondert prüfen, bevor Sie die Kombiversicherung abschließen.

  • Nutzen Sie einen Vergleichsrechner!

Kombiangebote müssen Sie differenziert betrachten. Das geht nur mit einer guten Übersicht, denn der Beitrag allein sagt gar nichts aus.

  • Die Deckung muss stimmen!

Das kann man nicht deutlich genug sagen: Wenn die Deckungssumme zu gering ist, wirkt sich das auf den gesamten Versicherungsschutz aus!

Besonders wichtig: Die Deckung im Hausrat-Anteil der Kombiversicherung. Die Haftpflicht ist oft gut abgedeckt. Sie sollte den 2-stelligen Millionenbereich erreichen oder mindestens in der Nähe sein.

Stellen Sie einmal zusammen, was Sie für Einzelpolicen zahlen würden. Dann müssen Sie nur noch vergleichen, was darunter liegt. In den anderen Fällen liegen Sie mit Einzelpolicen besser.

Haftpflichtversicherung hausratversicherung kombi vergleich

Sind alle Schäden in einer Kombiversicherung mitversichert?

Kombi-Angebote werden nach Hausrat und Haftpflicht mit einem unterschiedlichen Leistungsinhalt angeboten. Das ist durch den grundsätzlich verschiedenen Charakter der Versicherungsarten bedingt: Die eine sichert Schäden, die Ihnen entstehen. Die andere kommt für Ihre „Tollpatschigkeit“ auf. Daraus entstehen die verschiedenen Leistungsbereiche. In der Kombiversicherung müssen Sie für Hausrat und Haftpflicht getrennt prüfen, ob alle Schäden erfasst sind, die für Sie relevant sind.

Keine grundsätzlichen Unterschiede

Im Vergleich zu den jeweiligen Einzelpolicen sind jedoch keine grundsätzlichen Unterschiede vorhanden. In Kombi-Paketen finden Sie also im Prinzip alle abgesicherten Schadenfälle, die in Einzelpolicen auch abgedeckt werden.

Der Unterschied: Wenn Sie im konkreten Kombi-Angebot die Haftpflicht zwar in Ordnung finden, die Hausrat aber nicht, können Sie in der Regel das Angebot als Ganzes nicht abschließen. Sie müssen dann also nach einer anderen Kombiversicherung suchen.

Ausnahmen: Häufig können Sie die Deckungssumme nachjustieren. Dann wird es aber auch teurer.

Worauf muss ich achten, bevor ich eine Kombiversicherung für Hausrat und Haftpflicht abschließe?

In besonderem Maß müssen Sie auf den Leistungsumfang in der Hausratversicherung achten. Die „Kombiversicherung Hausrat und Haftpflicht“ trennt den Leistungsbereich zwischen den Versicherungsarten.

Besonderheiten in der Haftpflicht

Die Haftpflicht wird in der Regel mit einer pauschalen Deckungssumme versehen. Achten Sie darauf, dass Ausschlüsse nicht gegen Ihre Erwartungen sprechen. Das kann zum Beispiel die Bedingung von grober Fahrlässigkeit sein. Insbesondere wenn Sie Kinder haben, ein sinnvoller Einschluss. Apropos Kinder: Rein rechtlich müssen Versicherungen für Schäden, die Kleinkinder unter sieben Jahren verursachen, nichts zahlen. Auch Sie nicht – denn es besteht keine Haftpflicht. Aber: Sie werden Ihren Freunden eine zerstörte Vase oder einen „saftgetränkten Laptop“ ersetzen wollen. Vorteilhaft, wenn die Versicherung also trotzdem zahlen würde.

Besonderheiten in der Hausrat

Gerne würden wir hier konkreter werden – aber das, worauf Sie bei der Hausratversicherung in der Kombi besonders achten müssen, richtet sich nach Ihren konkreten Erwartungen und dem, was Sie konkret versichern müssen. Das bedeutet: Prüfen Sie zunächst die Versicherungssumme. Passt die, machen Sie mit den sogenannten Haftungsausschlüssen weiter. Die müssen Ihre konkrete Situation unbedingt abbilden! Die Versicherung zahlt nicht, wenn etwas ausgeschlossen wird. Im Zweifel müssen Sie nach einem neuen Kombi-Angebot suchen, denn bei Haftungsausschlüssen lassen die meisten Versicherer nicht mit sich reden.

Haben Sie die Ausschlüsse geprüft, überblicken Sie die Versicherungsbedingungen allgemein, also die sogenannten Einschlüsse. Darin sollten mindestens Einbruchschäden auftauchen (vor allem auch mögliche Reparaturkosten an Türen oder Fenstern), sogenannte Elementarschäden – also „Wind und Wetter“, und auch Feuer- und Brandschäden. Daneben müssen Sie vielleicht noch zusätzliche Geräte oder Anlagen versichern. Listen Sie sich das Wichtigste vorher am besten auf, dann können Sie schneller vergleichen

Checklist

Checkliste für optimalen Versicherungsschutz bei den Kombiversicherungen
Diese Fragen solltet ihr euch vor dem Abschluss einer Kombiversicherung stellen:

  • Welche Versicherungen soll die Kombiversicherung enthalten? Möchte ich eine Hausrat-Haftpflicht-Kombi und diese um weitere Versicherungen, wie eine Rechtsschutz- oder Unfallversicherung, ergänzen?
  • Erziele ich eine Beitragsersparnis, wenn ich eine Kombiversicherung abschließe oder ist es günstiger, mich für Einzelpolicen bei unterschiedlichen Anbietern zu entscheiden?
  • Sind die Deckungssummen ausreichend hoch und dem Risiko entsprechend, damit ich im möglichen Schadensfall ausreichend versichert bin?
  • Welche Leistungen beinhaltet die Kombiversicherung? Unterscheiden sich diese von den Leistungen der jeweiligen Einzeltarife?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Kombiversicherung? Kommt diese für mich zugunsten einer Beitragsersparnis infrage?
  • Wie lang ist die Laufzeit? Kann ich mit einer langen vertraglichen Bindung an den Anbieter Beiträge sparen?
  • Wann kann ich Versicherungsleistungen erstmalig beanspruchen? Gibt es eine Wartezeit und gilt diese für alle Bausteine der Kombiversicherung?
  • Bietet der Anbieter besondere Serviceleistungen, beispielsweise eine 24-Stunden-Kundenhotline?
  • Wie sind die Zahlungsmodalitäten? Erhalte ich bei einer jährlichen Zahlungsweise einen Beitragsrabatt? Welche Regelungen gelten hinsichtlich einer Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen?

Kombiversicherungen – 10 Irrtümer im Check

Eine 2-in-1-Lösung gibt es auch bei Versicherungen. Werden zwei oder mehrere Versicherungen von einem Anbieter als Versicherungspaket zusammengefasst, spricht man von einer Kombiversicherung. Besonders häufig kombiniert angeboten werden eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung mit optionalen Erweiterungen um eine Rechtsschutz- und/oder eine Unfallversicherung. Als beliebtes Versicherungsprodukt, das meist mit einem Beitragsnachlass verbunden ist, gibt es die Kombiversicherung aber auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei privaten Krankenversicherungen, bei Tier- oder bei Bauversicherungen.
Worauf Ihr bei Kombiversicherungen achten solltet, erfahrt Ihr im Moneycheck-Faktencheck mit den 10 größten Irrtümern bei der Kombiversicherung:

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Was muss ich tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

Meldung an das Versicherungsunternehmen

Die Schadenmeldung unterscheidet sich nicht wesentlich im Vergleich zu Einzelpolicen.

Sie müssen konkrete Angaben weitergeben:

  • Wann ist der Schaden eingetreten?
  • Was genau ist passiert? Formulieren Sie möglichst schnörkellos, was passiert ist. Wenn eine Schadenfolge vorliegt vergessen Sie nicht, das auch klar zu benennen (also bspw.: „Erst drückte der Sturm das Fenster aus dem Rahmen. Dann fiel das Fenster auf den Wasserhahn. Daraufhin ergoss sich das Wasser in den Raum und sickerte durch den Boden.“)
  • Welche Maßnahmen haben Sie ggf. zur Schadenminderung unternommen?

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Das übermitteln Sie Ihren Versicherungsunternehmen. Übliche Wege sind Post oder E-Mail. Auch Online-Formulare werden von verschiedenen Versicherern angeboten. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Meldung mit Zeitpunkt dokumentieren können. Lassen Sie sich also beim Online-Formular eine Kopie an Ihre E-Mail-Adresse schicken.

Unklare Schäden können leichter geregelt werden

Durch einen Sturm wird ein Fenster eingedrückt, während Sie nicht zu Haus sind. Der Fensterflügel kippt auf einen Wasserhahn, der reißt aus und das Wasser strömt. Dadurch wird auch noch die Wohnung unter Ihnen stark in Mitleidenschaft gezogen.

Ein Kombi-Fall wie geschaffen für die Kombiversicherung – denn Sie haften für den Schaden Ihres Untermieters und müssen aber Fenster und Wasserschaden selbst richten.

Hier ist es mit der Kombiversicherung Hausrat und Haftpflicht etwas einfacher: Denn in der Regel geben Sie den Gesamtschaden an und die Versicherung rechnet heraus, was wohin gehört. Mögliche Widersprüche regelt die Versicherung also häufig intern und die Zeit bis zum Schadenausgleich ist kürzer.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Kombiversicherung ein?

Die Kombiversicherung beginnt für Hausrat und Haftpflicht gleichzeitig als gemeinsame Police. Das Datum ist im Versicherungsvertrag festgehalten und gilt entsprechend für beide Versicherungsarten.

Wartezeiten bis zum Eintritt des Versicherungsschutzes bestehen in der Regel nicht. Allerdings zahlt die Versicherung für Schäden nicht, die vor Versicherungsbeginn bereits eingetreten waren.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Kombiversicherung berechnet?

Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus den Beitragsteilen für die Haftpflichtversicherung und die Hausrat. Sie zahlen allerdings nur einen Beitrag für die komplette Absicherung.

Die Einzelbeträge richten sich nach:

  • der Deckungssumme
  • dem konkreten Leistungsumfang (auch hier getrennt nach Hausrat und Haftpflicht)

Das ist auch in etwa das, was Sie im Vergleich gegenüberstellen müssen.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich für Sie?

Gerade bei Kombiversicherungen für Hausrat und Haftpflicht ist der Vergleich die grundlegende Tätigkeit um überhaupt herausfinden zu können, welche Angebote für Sie infrage kommen. Konkret nutzen Sie den Vergleich einmal dazu, Ihre Referenzbeiträge zu checken. Also herauszufinden, was die Versicherungsleistungenkosten würden, wenn Sie sie einzeln abdecken ließen. Und dann vergleichen Sie das mit Kombiversicherungen wie oben beschrieben. Kurz gesagt: Der Vergleich hilft Ihnen also sehr gezielt dabei, den tatsächlich günstigsten Preis zu finden.

Kann ich die Versicherungsbeiträge insgesamt von der Steuer absetzen?

Die Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel von der Steuer absetzen. Die Hausrat nur in besonderen Fällen. Das bedeutet: Wenn Sie nur die Haftpflichtversicherung absetzen können, können Sie in der Steuererklärung auch nur die Beiträge für diesen Teil geltend machen. Lassen Sie sich in diesem Fall von Ihrem Versicherungsunternehmen über die konkrete Zusammensetzung des Gesamtbeitrags informieren, wenn es nicht von vorherein klar in der Police ausgewiesen ist.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Kombiversicherung achten?

Wenn Sie die Kombiversicherung kündigen, kündigen Sie Hausrat und Haftpflicht! Sie müssen also an beiden Stellen für Ersatz sorgen, wenn Sie ohne Versicherungslücke bleiben wollen. Ansonsten kündigen Sie wie bei anderen Policen auch zum Ende des Versicherungsjahres (meist identisch mit dem Kalenderjahr – aber nicht immer!) mit einer Frist von häufig 3 Monaten. Achtung: Kündigungsbedingungen müssen zwar einem gesetzlichen Rahen entsprechen, sind aber spezifisch im Versicherungsvertrag geregelt!

Wie hoch sollte die Hausratversicherung sein?

Da eine Hausratversicherung das gesamte Hab und Gut innerhalb der eigenen vier Wände absichert, sollte die Versicherungssumme immer so gewählt sein, dass im möglichen Schadensfall tatsächlich alle entstandenen Kosten erstattet werden. Mit der Deckungssumme wird dabei die maximale Entschädigungsleistung individuell festgelegt, die der Versicherer auszahlt. Für ausreichenden und umfassenden Versicherungsschutz ist diese Deckungssumme bei der Hausratversicherung im Idealfall so hoch, dass sie mindestens dem Gesamtwert sämtlicher Einrichtungs-, Gebrauchs- und Wertgegenstände jeweils zum Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert im Haushalt entspricht. Für die Ermittlung der optimalen Deckungssumme gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

Bei der Einzelberechnung werden alle Gegenstände, die zum Hausrat gehören, einzeln jeweils zum Neuwert aufaddiert. Mit diesem Vorgehen kann eine exakte Versicherungssumme ermittelt werden, es ist jedoch auch relativ aufwendig. Zu berücksichtigen sind zudem die notwendigen Anpassungen der Deckungssumme, wenn neues Inventar angeschafft oder andersherum entsorgt wird. Eine regelmäßige Überprüfung der Deckung der Hausratversicherung ist hierbei unbedingt empfehlenswert.

Berücksichtigt werden sollte bei der Einzelberechnung zudem das Risiko einer Unterversicherung. Diese liegt dann vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats die vereinbarte Deckungssumme überschreitet. In dem Fall kürzt die Hausratversicherung ihre Leistung entsprechend des prozentualen Werts der Unterversicherung, sogar bei kleineren Schäden.

Sinnvoll ist eine Einzelberechnung meist dann, wenn nur wenig Hausrat und Vermögensgegenstände vorhanden sind. Da die Höhe der Deckungssumme auch immer Einfluss auf den Beitrag der Hausratversicherung nimmt, kann diese Kalkulation für den Versicherten mit einem günstigeren Beitrag einhergehen.

Die meisten Hausratversicherungen werden heute mit einer pauschalen Deckungssumme abgeschlossen. Hierbei wird je Quadratmeter Wohnfläche ein fester Betrag veranschlagt, der standardmäßig je nach Anbieter zwischen 600 und etwa 750 Euro beträgt. Dieser Pauschalbetrag wird dann mit der vorhandenen Quadratmeterzahl multipliziert. Bei einer Wohnfläche von 80 m² und einem Pauschalbetrag von 650 Euro ergibt sich daraus beispielsweise eine Deckungssumme von 52.000 Euro.

Das Vorgehen der Pauschalberechnung ist nicht nur deutlich einfacher, sondern bietet einen weiteren Vorteil: Mit einer pauschalen Deckungssumme profitieren Versicherte fast immer von einem Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: Selbst wenn der tatsächliche Hausrat-Wert höher als die Versicherungssumme sein sollte, erstattet die Hausratversicherung den entstandene Schaden in voller Höhe.

Was ist ein Mietsachschaden?

Wird fest verbautes Inventar in einer Mietwohnung beschädigt, ist von einem Mietsachschaden die Rede. Sofern der Schaden vom Mieter verursacht wurde, steht dieser in der Verpflichtung, dem Vermieter des Eigentums den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen, die der Vermieter bei Mietsachschäden stellen kann, schützt die private Haftpflichtversicherung. Diese deckt Mietsachschäden in der Regel mit ab, teilweise müssen Mietsachschäden aber auch als Zusatzbaustein explizit mitversichert werden.

Zu den versicherten Mietsachschäden gehören Schäden

  • am Fußbodenbelag
  • an Türen, Wänden und Fenstern
  • an der sanitären Einrichtung im Bad, wie Wannen, Duschkabinen, Waschbecken und WCs
  • an fest verbautem Inventar, zum Beispiel Einbauküchen

Meist ist ein Mietsachschaden auch dann versichert, wenn er in einer kurzzeitig gemieteten Wohnung, zum Beispiel in der Ferienunterkunft, entsteht. Schlüsselverlust kann auch als Mietsachschaden gelten, muss jedoch explizit als Zusatzbaustein in der Haftpflicht mit abgesichert werden.

Dagegen gehören Schäden an beweglichen Gegenständen, unter anderem auch an Heizungen und Elektrogeräten, nicht zu den Mietsachschäden und müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Auch Schäden, die durch Verschleiß entstehen, sind nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt, allerdings steht hier der Mieter auch nicht in der Verpflichtung, einen Verschleißschaden am Mietinventar zu ersetzen.

Ein Mietsachschaden kann zudem aus einem sogenannten Allmählichkeitsschaden resultieren, wenn ein Schaden schleichend über einen längeren Zeitraum entsteht (zum Beispiel ein beschädigtes Wasserrohr, aus dem kontinuierlich Wasser austritt). Damit Versicherungsschutz besteht, sollte darauf geachtet werden, Allmählichkeitsschäden in die Privathaftpflicht mit einzuschließen.

Hinweis: Der Versicherungsschutz bei Mietsachschäden gilt in der Regel für die versicherte Person, bei Familientarifen sind alle Personen im Haushalt geschützt. Nicht über die Privathaftpflicht versichert sind jedoch Hunde. Für Schäden, die der Vierbeiner in der eigenen Mietwohnung verursacht, bedarf es einer separaten Hundehalterhaftpflicht. Mietsachschäden gehören hierbei (meist jedoch mit deutlich reduzierten Deckungssummen) automatisch zum Versicherungsumfang.