Wo und wann ist die Maske wichtig? Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Virusmutationen weisen wir darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als die früheren Alltagsmasken, die keinen Standards in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen - insbesondere in geschlossenen Räumen - unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken empfohlen. Wo muss ich jetzt verpflichtend noch eine Maske tragen? In Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und bei Rettungsdiensten gilt die Maskenpflicht nicht, soweit die Maske für eine medizinische Behandlung notwendig abgenommen werden muss. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen. Für Kinder zwischen dem 6. und 14. Geburtstag reicht eine einfache medizinische Maske. Ab dem 14. Lebensjahr gilt dann die FFP2-Maskenpflicht. Wichtig: Auch wenn die Maskenpflicht vielerorts nicht mehr vorgeschrieben ist, bitte schützen Sie insbesondere gefährdete Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung an den Orten, wo kein Abstand eingehalten werden kann.
Müssen auch kleinere Kinder oder Babys eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen? Wo ist die Altersgrenze? Mein Sohn ist 12 Jahre alt, reicht also eine normale OP-Maske im Bus? Ich habe eine FFP3-Maske mit Ventil, die noch besser schützt wie FFP2 – warum ist die nicht zulässig? Eine solche Maske schützt Sie in der Tat sehr zuverlässig, aber nur Sie persönlich. Denn über das Ventil geben Sie weitgehend ungehindert Ihre Aeorosole an die Umgebung ab. Insofern ist diese Maskenform zum Schutz anderer Menschen ungeeignet und daher nicht zulässig.Ich trage eine zulässige, aber optisch andere FFP2-Maske – kann mir das Personal in Arztpraxen oder im ÖPNV trotzdem den Zutritt verwehren? Ja, über das Hausrecht kann dies unabhängig von der Corona-Verordnung geschehen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall das Gespräch mit einer verantwortlichen Person vor Ort zu suchen und nach einer Lösung zu fragen. Idealerweise haben Sie vielleicht eine Maskenverpackung dabei, die beispielhaft die Zertifizierung nach DIN EN 14683 belegt. Bei welchem Personenkreis kann von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen abgesehen werden? Grundsätzlich können Sie in oben genannten Fällen ohne medizinische Maske einkaufen gehen oder mit Bus und Bahn fahren. Bitte bedenken Sie aber dabei, dass es möglich sein kann, dass Ihnen ein Geschäft den Zutritt verweigert. Dieses Recht besteht im Rahmen des Hausrechts. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall das Gespräch mit einer verantwortlichen Person vor Ort zu suchen und nach einer Lösung zu fragen. Auch Menschen, bei denen es aufgrund einer Behinderung durch eine Maske/Mund-Nasen-Bedeckung zu erheblichen Einschränkungen in der Kommunikation kommt (insbesondere bei hochgradig schwerhörigen und gehörlosen Menschen oder Menschen mit Sprachbehinderungen) müssen beim Einkaufen oder im ÖPNV nicht durchgängig eine Maske tragen. Bei der Kommunikation mit und von gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Menschen, kann in Gesprächssituationen die Maske abgenommen werden. Einen Nachweis können Sie hierzu auch mit dem Schwerbehindertenausweis als amtliches Dokument erbringen, wenn die Merkzeichen GL (Gehörlos) oder TBL (Taubblindheit) vorliegen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis – dann muss ich also keine Maske tragen, oder? Ist eine Bescheinigung für die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske erforderlich? Wer stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus? Wem gegenüber ist die Bescheinigung vorzuzeigen? Sind auch Visiere (zum Beispiel aus Plexiglas) anstatt einer „Maske“ zulässig? Wenn ich ohne Mund-Nasen-Schutz Bus fahre, muss ich dann mit einem Bußgeld rechnen? Und wie hoch fällt das Bußgeld dann aus?
Dürfen Mitarbeitende von Verkehrsbetrieben oder der Bahn Bußgelder verhängen? Was mache ich, wenn ich mein Frühstück in Bus oder Bahn einnehmen möchte? Was ist mit dem Fernverkehr der Deutschen Bahn? Gilt das auch, wenn ich längere Zeit im Bus oder in der Bahn unterwegs ist? Wie gehe ich als Busfahrer/Busfahrerin oder im Verkauf mit Personen um, die aus gesundheitlichen Gründen keine korrekte Maske oder überhaupt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen? Verstößt man gegen die Pflicht, eine Maske beziehungsweise Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, wenn man diese nur über den Mund und nicht über die Nase zieht? Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch bei Demonstrationen? Was ist dann mit dem Vermummungsverbot?
Hinweis zur Wiederverwendung von FFP2-Masken Gesichtsmasken werden zum einen durch den äußeren Einfluss von Bakterien und Viren wie SARS-CoV-2 und zum anderen durch Erreger der eigenen Nasen-, Rachen- und Hautflora belastet. Daher werden im Gesundheitsbereich Gesichtsmasken nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Im privaten, eigenverantwortlichen Gebrauch mit einer geringen Erregerexposition können FFP2-Masken in engen Grenzen wiederverwendet werden. Wichtig ist, die FFP2-Maske nur personenbezogen, also für sich selbst, wiederzuverwenden. Verfahren zum Desinfizieren von FFP2-Masken:
Vorgehensweise bei Lufttrocknung:
Vorgehensweise Ofentrocknung:
Bitte beachten Sie beim Tragen der FFP2-Maske folgende Hinweise:
Wichtig: FFP2-Masken bieten einen besseren Schutz als medizinische OP-Masken. Die Möglichkeiten der Wiederverwendung beziehen sich nicht auf normale Gesichtsmasken. Im Übrigen sind Auskochen oder Wasserdampf, Mikrowelle, Waschmaschine, Spülmaschine oder UV-Bestrahlung ungeeignete Methoden der vollständigen Desinfizierung von FFP2-Masken. Prüfen Sie die Masken regelmäßig auf eventuelle Schäden und entsorgen Sie verbrauchte oder beschädigte Masken im Hausmüll. (Stand: Januar 2021; Quelle: FH Münster und WWU Münster) |